Rn. 27
Stand: EL 158 – ET: 06/2022
Vom sachlichen Anwendungsbereich iSd § 4k EStG werden durch § 4k Abs 5 EStG auch importierte Besteuerungsinkongruenzen erfasst. Eine solche importierte Besteuerungsinkongruenz liegt grds vor, wenn eine zwischen anderen Staaten bestehende Besteuerungsinkongruenz teilweise oder vollständig ins Inland importiert wird (hierzu s Rn 124–132).
Rn. 28–29
Stand: EL 158 – ET: 06/2022
vorläufig frei
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