Rn. 80

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

§ 36 Abs 5 S 4 Nr 2 EStG weist die Veräußerung von Betrieben oder Teilbetrieben ebenso wie deren (aktive) Verlagerung in einen Nicht-EU-/EWR-Staat iS § 36 Abs 5 S 1 EStG als schädliche Ereignisse aus. Dies gilt gleichermaßen bei Beendigung des unternehmerischen Engagements durch Einstellung von Betrieben/Teilbetrieben. § 16 Abs 3a EStG iVm § 36 Abs 5 Nr 2 EStG (Widerruf der Stundung) gehen hier § 4g EStG vor (vgl Wied in Blümich, § 4g EStG Rz 6 (März 2021)).

 

Rn. 81–85

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge