Rn. 34

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Das Trägerunternehmen kann den BA-Abzug auch für Beiträge zur Abdeckung von Fehlbeträgen des Pensionsfonds begehren (§ 4e Abs 1 EStG Alt 2). Dies ist unabhängig davon, ob das Trägerunternehmen im Verhältnis zum Pensionsfonds zur Beitragszahlung verpflichtet ist oder nicht. Ist es hierzu verpflichtet, richtet sich allerdings der BA-Abzug nicht nach Alt 2 des § 4e Abs 1 EStG, sondern nach Alt 1. Der § 4e Abs 1 EStG (Alt 2) erfasst also nur die Fallgestaltungen, in denen das Trägerunternehmen freiwillig Beiträge zur Abdeckung von Fehlbeträgen leistet.

 

Rn. 35

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Zu einem Fehlbetrag kann es kommen, wenn der Pensionsfonds nach § 236 Abs 1 S 1 Nr 2 VAG feste Leistungen verspricht und die hierfür benötigten Beiträge nicht mehr ausreichen. Es besteht dann das Risiko, dass der Pensionsfonds mit den eingezahlten Beiträgen nicht die erforderlichen Erträge erwirtschaftet, um die zugesagten Versorgungsleistungen zu erbringen. Dies kann sowohl bei einer originären als auch bei einer vom Trägerunternehmen übertragenen Versorgungsverpflichtung der Fall sein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge