Rn. 73

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Nach § 4e Abs 2 EStG ist ein BA-Abzug unzulässig, soweit die v Pensionsfonds zugesagten Versorgungsleistungen, wenn sie v Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, bei diesem nicht betrieblich veranlasst wären. Für die KapGes bedeutet dies, dass sie keinen BA-Abzug für solche Beiträge beanspruchen kann, die der Finanzierung von Pensionsfondsleistungen dienen, die bei unmittelbarer Zahlung durch das Unternehmen eine vGA auslösen würden.

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