Rn. 4
Stand: EL 160 – ET: 10/2022
§ 48d EStG wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgrund einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in den Gesetzesentwurf aufgenommen (BT-Drucks 14/6071 S 10 und 16). Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v 30.08.2001 (BGBl I 2001, 2267) wurde § 48d EStG in das EStG eingefügt und ist seitdem nicht mehr geändert worden. Zu der zugrunde liegenden steuerrechtlichen Problematik s § 48 Rn 1ff (Wienbergen).
Rn. 5
Stand: EL 160 – ET: 10/2022
vorläufig frei
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