Rn. 2

Stand: EL 160 – ET: 10/2022

Zur tatsächlichen Ausgangslage und dem ersten gesetzgeberischen Versuch, die Problematik zu lösen s § 48 Rn 1ff (Wienbergen) und s § 48 Rn 11 (Wienbergen). § 48a EStG wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v 30.08.2001 (BGBl I 2001, 2267) in das EStG eingefügt. Seitdem ist § 48a EStG unverändert in Kraft.

 

Rn. 3–4

Stand: EL 160 – ET: 10/2022

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge