Rn. 104
Stand: EL 152 – ET: 08/2021
Gegen den Bescheid über ESt kann Einspruch eingelegt werden, § 347 Abs 1 Nr 1 AO. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem FA einzulegen, dessen VA angefochten wird, § 357 AO. Nach Ergehen der Einspruchsentscheidung ist die Anfechtungsklage zum FG gegeben.
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