Rn. 150

Stand: EL 147 – ET: 11/2020

Parallel zur StPfl der mit Gewinnausschüttungen einschließlich der vGA (s Verweisung auf § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG in § 20 Abs 1 Nr 9 Hs 2 EStG) wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen von nicht steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen iSd § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG wurde durch das StSenkG auch ein KapSt-Abzug für Einnahmen iRd Leistungen eingeführt. Wegen der Verweisung auf § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG in § 20 Abs 1 Nr 9 Hs 2 EStG wirkt sich hier ebenfalls die Verwendungsfiktion hinsichtlich des Einlagekontos nach § 27 Abs 7 iVm Abs 1 KStG aus.

Zu Einzelheiten s § 20 Rn 720ff (Möllenbeck).

 

Rn. 151

Stand: EL 147 – ET: 11/2020

Zu den Veräußerungstatbeständen s Rn 200ff.

 

Rn. 152–154

Stand: EL 147 – ET: 11/2020

vorläufig frei

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