Rn. 73

Stand: EL 158 – ET: 06/2022

In bestimmten Fällen können Nachforderungsbescheid und Haftungsbescheid gegen den ArbG einheitlich ergehen, zB wenn der Gesamtbetrag der nachträglichen LSt-Anmeldung oder des Anerkenntnisses zT auf der Haftung, zT auf der Steuerschuld des ArbG beruht. Denn in dem Umfang, in dem aufgrund einer LSt-Außenprüfung die LSt-Nachholungen pauschaliert werden, "verwandelt" sich die Haftungsschuld des ArbG in seine Steuerschuld, vgl Giloy, FR 1977, 292; auch Diebold, BB 1978, 854.

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