Rn. 4

Stand: EL 165 – ET: 06/2023

Die Pauschalierung nach § 40a EStG ist eine Steuererhebung durch Steuerabzug vom Arbeitslohn (vgl Überschriften VI. Teil, 2. Abschnitt EStG), weshalb sie nicht auf freiberufliche oder gewerbliche Einnahmen erfolgen kann. Im Übrigen ist sie weitestgehend losgelöst vom LSt-Abzug nach den individuellen LSt-Abzugsmerkmalen des jeweiligen ArbN zu betrachten, was insbesondere durch den festen Pauschsteuersatz und die Abgeltungswirkung des § 40a Abs 5 EStG iVm § 40 Abs 3 EStG zum Ausdruck kommt. Insofern unterscheidet sich die Pauschalierung nach § 40a EStG nicht von der nach § 40 EStG. Es kann daher hinsichtlich des Rechtscharakters des Pauschalierungsbescheids und seiner Folgen (anwendbare Vorschriften, Änderungsvoraussetzungen, Bindung im ESt-Verfahren) auf die Kommentierung zu § 40 (s § 40 Rn 3ff (Faltermann)) verwiesen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge