Rn. 52c

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

Nach § 30 Abs 6 Soldatengesetz können Soldaten in Uniform kostenlos im Nah- und Fernverkehr (privat) Zug fahren. Diese kostenlose Fahrberechtigung führt zu einem stpfl geldwerten Vorteil.

Mit einer Ergänzung des § 40 Abs 2 S 2 EStG im Rahmen des JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, wurde geregelt, dass der ArbG die Freifahrtberechtigungen der Soldaten mit 25 % pauschal versteuern kann (§ 40 Abs 2 S 2 Nr 3 EStG). Bemessungsgrundlage für die Pauschalbesteuerung sind die Aufwendungen des ArbG (§ 40 Abs 2 S 4 EStG).

Eine Minderung der Entfernungspauschale erfolgt nicht. Somit entfällt auch ein Ausweis in der elektronischen LSt-Bescheinigung.

Die Pauschalierungsmöglichkeit gilt erstmals für Freifahrtberechtigungen, die nach dem 31.12.2020 gewährt werden (§ 52 Abs 37c EStG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge