Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f und § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653;

Geberth/Höhn, Passivierung "angeschaffter" Pensionsrückstellungen, DB 2013, 1192;

Günkel, Übergang von steuerlich beschränkt passivierungsfähigen Verpflichtungen beim Unternehmenskauf, BB 2013, 1001;

Prinz, Drohendes Aus für die steuerwirksame Hebung stiller Lasten, Ubg 2013, 57;

Schlotter/Hörhammer Schuldübernahme, Schuldbeitritte und stille Lasten, StbJb 2013/2014, 292;

Dannecker/Rudolf, Veräußerung von Mitunternehmeranteilen und Unternehmenstransaktionen mit negativem Kaufpreis im Lichte der §§ 4f, 5 Abs 7 EStG, BB 2014, 2539;

Fuhrmann, Rechtsprechungsbrechende Gesetzgebung zur steuerlichen Behandlung von Verpflichtungsübernahmen durch das AIFM-StAnpG, DB 2014, 9;

Riedel, Die Neuregelung der sog angeschafften Rückstellungen nach § 4f und § 5 Abs 7 EStG, FR 2014, 6;

Schindler, Die Neuregelung der steuerbilanziellen Behandlung erworbener stiller Lasten, GmbHR 2014, 786;

Schultz/Debnar, Übertragung von Passiva im AIFM-StAnpG: Steuerliche Anschaffungserträge und Aufwandsverteilungen sind Realität, BB 2014, 107;

Grützner, Die Übernahme von Verpflichtungen in der steuerlichen Gewinnermittlung, StuB 2015, 17;

Huth/Wittenstein, Bedeutung der §§ 4f und 5 Abs 7 EStG für ausgewählte Übertragungsvorgänge von Pensionsverpflichtungen, DStR 2015, 1088;

Lüdenbach/Hoffmann, Das Nichtanwendungsgesetz zur Hebung stiller Lasten, GmbHR 2015, 123;

Bachmann/Richter/Risse, Unternehmenskauf und stille Lasten: welche betriebswirtschaftlichen Folgen hat die mangelnde Korrespondenz zwischen § 4f und § 5 Abs 7 EStG? DB 2017, 2302;

Bolik/Selig-Kraft, Kaum zu heben – Steuerfolgen der Realisierung stiller Lasten nach dem BMF-Schreiben v 30.11.2017, NWB 2018, 851;

Nielsen/Schulenburg, Auslegungsfragen bei Verpflichtungsübernahmen unter Beteiligung von Mitunternehmerschaften am Beispiel von Anwachsungsmodellen, FR 2017, 623;

Riedel, Verlustrealisierung durch Wegfall der korrespondierenden Bilanzierung im Sonderbetriebsvermögen, FR 2017, 949;

Schumann, Bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Verpflichtungsübertragungen, Einzelheiten zum BMF-Schreiben vom 30.11.2017, EStB 2018, 64;

Weimer, Die Hebung stiller Lasten in der Steuerbilanz, Hamburg 2017, zugl Diss, Univ, Potsdam 2017;

Weber-Grellet, Anwendung der Regelungen in § 4f und § 5 Abs 7 EStG – Erläuterungen und Anmerkungen zum BMF-Schreiben v 30.11.2017, DB 2018, 661;

Adrian/Fey, Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen in der Steuerbilanz, StuB 2018, 85;

Kahle/Braun, Bilanzierung angeschaffter Rückstellungen in der Steuerbilanz, FR 2018, 197;

Nielsen/Schulenburg, Auslegungsfragen bei Verpflichtungsübernahmen unter Beteiligung von Betriebsstätten, FR 2018, 1075;

Prinz/Otto, Neues BMF-Schreiben v 30.11.2017 zu §§ 4f, 5 Abs 7 EStG, GmbHR 2018, 497;

Riedel, Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Übertragung von Verpflichtungen gemäß § 4f EStG, Ubg 2018, 421;

Schulenburg, Die Übertragung von Pensionsverpflichtungen bei Einzelübertritten und (Teil-)Betriebsveräußerung im Lichte der §§ 4f und 5 Abs 7 EStG, FR 2018, 1030;

Briese, Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach § 5 Abs 7 S 4 EStG beim neuen ArbG, DStR 2019, 943;

Bünning, Übernahme stiller Lasten beim Unternehmenskauf in der Krise, BB 2019, 2667;

Förster/Werthebach, Immer noch offene Fragen bei Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen, BB 2019, 299;

Schulenburg/Lüder, Übernahme v Pensionsverpflichtungen: Auslegungsfragen zur Sonderbewertung nach § 5 Abs 7 S 4 EStG, FR 2019, 213;

Prinz, Steuerbilanzierung eines negativen Kaufpreises beim Unternehmenserwerb, DB 2020, 2145.

Verwaltungsanweisungen:

OFD Magdeburg v 02.06.2014, S 2133–27-St 21, DStR 2014, 1546, Übertragung von Pensionsverpflichtungen: Auslegung von § 4f und § 5 Abs 7 EStG durch die Finanzverwaltung;

BMF v 30.11.2017, IV C 6-S 2133/14/10001, BStBl I 2017, 1619, Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen mit vollständiger oder teilweiser Schuldfreistellung, Anwendung der Regelungen in § 4f und § 5 Abs 7 EStG.

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