Aufwendungen für eine Regatta-Begleitfahrt (hier anlässlich der Kieler Woche) können nicht als BA abgezogen werden, da die Regatta-Begleitfahrt zu den ähnlichen Zwecken iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG gehört (BFH BStBl II 2012, 824).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen