Rn. 1290

Stand: EL 76 – ET: 11/2007

Bei analoger Anwendung der BFH-Rspr zu den (überzähligen) Ausbildungsplätzen (s Rn 1240) kommt eine Rückstellung für den möglicherweise überhöhten Arbeitslohn (verglichen mit der Arbeitsleistung) nicht in Betracht. BFH-Rspr liegt nicht vor. Gegen Rückstellung Schmidt/Weber-Grellet, § 5 EStG Rz 550 "Soziallasten", 26. Aufl; für Rückstellung H/H/R, § 5 EStG Rz 94a.

 

Rn. 1291–1292

Stand: EL 76 – ET: 11/2007

vorläufig frei

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