Rn. 1642

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

Wird dem StPfl ein WG von einem Dritten unentgeltlich zur Verfügung gestellt, so sind die Aufwendungen, die der StPfl hierauf erbringt, ihm persönlich zurechenbare Aufwendungen, die als BA in seinem Betrieb angesetzt werden können.

 

Beispiele:

  • Der StPfl erhält von seinem Ehegatten einen Pkw für den Betrieb zur Verfügung. Die laufenden Wartungs- und Reparaturkosten, die der StPfl trägt, sind betrieblich veranlasst und als BA beim StPfl absetzbar.
  • Der Landwirt A trägt Reparaturaufwendungen an dem Dach des Hofes, den er von seinem Vater gepachtet hat (BFH BStBl II 2004, 780).

Die eigenen Aufwendungen sind auch dann BA, wenn das WG sich im PV des StPfl oder in dem BV eines anderen eigenen Betriebes befindet (BFH BStBl II 2004, 780; glA Loschelder in Schmidt, § 4 EStG Rz 501 (42. Aufl 2023)).

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