Rn. 159

Stand: EL 147 – ET: 11/2020

Eingefügt wurde die Vorschrift des § 3c Abs 3 EStG aufgrund des G zur Schaffung deutscher Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen (Real Estate Investment Trust (REIT)) v 28.05.2007 (BGBl I 2007, 914). Der zeitliche Anwendungsbereich ist wie § 3 Nr 70 EStG begrenzt auf Veräußerungen und Statuswechsel einer stpfl AG in eine steuerbefreite REIT-AG bis zum 01.01.2010. Hierbei ist die Rechtswirksamkeit des obligatorischen Vertrags maßgeblich.

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