Rn. 86
Stand: EL 130 – ET: 09/2018
Um die Steuerfreiheit nach § 3b EStG beanspruchen zu können, ist die tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit durch geeignete Aufzeichnungen nachzuweisen, u zwar in Bezug auf (BFH BFH/NV 1991, 375):
- | den Umfang des gezahlten Zuschlags, |
- | den Tag, für den der Zuschlag gezahlt wird u |
- | den Grund, warum der Zuschlag gezahlt wird (zB Feiertagsarbeit). |
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