Rn. 14c
Stand: EL 130 – ET: 09/2018
Art 3 Abs 1 GG gebietet nicht, die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3b EStG auch auf Gefahrenzulagen u Zulagen im Kampfmittelräumdienst auszudehnen (BFH v 15.09.2010, VI R 6/09, BStBl II 2012, 144).
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