Rn. 18a

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Ein Einzelunternehmen iSd § 3a Abs 2 EStG ist sanierungsbedürftig, wenn das Unternehmen derart verschuldet ist, dass dessen wirtschaftliche Existenz bedroht ist und ohne einen Schuldenerlass nicht ertragbringend weitergeführt werden kann (BFH v 12.12.2013, X R 39/10, BStBl II 2014, 572).

Bei der Überprüfung der Sanierungsbedürftigkeit ist nicht nur das BV des StPfl in Augenschein zu nehmen, sondern auch sein PV bzw das der persönlich haftenden Gesellschafter (BFH v 12.12.2013, X R 39/10, BStBl II 2014, 572; BFH v 10.04.2001, IV R 63/01, BStBl II 2004, 9). Ein steuerfreier Sanierungsgewinn kann nicht angenommen werden, wenn der Schuldenerlass das sanierungsbedürftige Unternehmen zwar vor der Liquidation bewahrt, die dauerhafte Ertrags- bzw Zahlungsfähigkeit für die Zukunft aber nicht gesichert werden kann (BFH v 12.12.2013, X R 39/10, BStBl II 2014, 572).

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