Rn. 21

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Auch bei einer strategischen Insolvenz können die Voraussetzungen der Sanierungsbedürftigkeit vorliegen. Die strategische Insolvenz ermöglicht bestandsgefährdeten Unternehmen, freiwillig ein Insolvenzplanverfahren einzuleiten, um eine Sanierung des Unternehmens zu bewirken, vgl § 270b Abs 1 InsO. Die im Kreise einer Sanierung angefertigten strategischen Insolvenzpläne werden in einem Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO eingesetzt. Dies ermöglicht unter anderem die Verhinderung von Zwangsvollstreckungen nach § 89 InsO sowie die Verhinderung des Erwerbs von Rechten an Gegenständen der Insolvenzmasse, vgl § 91 InsO.

Aber auch in solchen Fällen bedarf es einer Überprüfung der Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens. Diese ist zu bejahen, wenn das Unternehmen derart verschuldet ist, dass dessen wirtschaftliche Existenz bedroht ist und ohne einen Schuldenerlass nicht ertragbringend weitergeführt werden kann (Kanzler in Kanzler/Kraft/Bäuml ua, § 3a EStG Rz 112).

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