Rn. 201
Stand: EL 157 – ET: 04/2022
Für die Ermittlung des Ermäßigungsbetrages nach § 35 Abs 1 EStG sind
- die Festsetzung des GewSt-Messbetrags und
- bei Mitunternehmerschaft die Feststellung des Anteils am festzusetzenden Messbetrag (bei Mitunternehmerschaft) sowie die Festsetzung der anteiligen GewSt
Grundlagenbescheide (§ 35 Abs 3 S 2 u 3 EStG). Hieraus ergeben sich Folgerungen hinsichtlich der Ablaufhemmung (§§ 171 Abs 10, 175 Abs 1 Nr 1 AO) und bezüglich des Einspruchs (§§ 351 Abs 2, 352 AO).
Rn. 202–209
Stand: EL 157 – ET: 04/2022
vorläufig frei
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen