Rn. 201

Stand: EL 157 – ET: 04/2022

Für die Ermittlung des Ermäßigungsbetrages nach § 35 Abs 1 EStG sind

  • die Festsetzung des GewSt-Messbetrags und
  • bei Mitunternehmerschaft die Feststellung des Anteils am festzusetzenden Messbetrag (bei Mitunternehmerschaft) sowie die Festsetzung der anteiligen GewSt

Grundlagenbescheide (§ 35 Abs 3 S 2 u 3 EStG). Hieraus ergeben sich Folgerungen hinsichtlich der Ablaufhemmung (§§ 171 Abs 10, 175 Abs 1 Nr 1 AO) und bezüglich des Einspruchs (§§ 351 Abs 2, 352 AO).

 

Rn. 202–209

Stand: EL 157 – ET: 04/2022

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge