Rn. 70

Stand: EL 157 – ET: 04/2022

Zu den tarifbegünstigten Einnahmen zählen auch Entschädigungen aus Waldbrandversicherungen, (FinMin Nds, FR 1976, 119) sowie infolge eines auf höherer Gewalt beruhenden Ereignisses geleistete Entschädigungen für künftig entgehenden Holzzuwachs (s BFH v 31.05.1954, BStBl III 1954, 229).

 

Rn. 71

Stand: EL 157 – ET: 04/2022

Von dritter Seite geleistete Entschädigungen, Beihilfen und Zuschüsse zum Ausgleich erhöhter BA (Räumungskostenzuschüsse, Ersatzleistungen für Kulturerschwernisse beim Bau von Versorgungsleitungen usw), führen zu in der Gewinnermittlung zu berücksichtigenden BE. Obwohl es sich hierbei begrifflich um keine Holznutzungen handelt, beeinflussen sie aber gleichwohl die tarifbegünstigten Einkünfte insoweit, als sie vorrangig mit denjenigen BA zu verrechnen sind, welche sie ersetzen oder bezuschussen (glA Stalbold in H/H/R, § 34b EStG Rz 20, April 2021).

 

Rn. 72–74

Stand: EL 157 – ET: 04/2022

vorläufig frei

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