Rn. 65
Stand: EL 172 – ET: 04/2024
Das Abzugsverbot des § 33 Abs 2 S 2 EStG, wonach Aufwendungen, die zu den BA oder WK gehören, nicht als ag Belastungen zu berücksichtigen sind, gilt entsprechend auch für die Aufwendungen nach § 33a Abs 1–2 EStG.
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