Rn. 162
Stand: EL 158 – ET: 06/2022
Die Frage der sittlichen Verpflichtung richtet sich nach deutschen Anschauungen. Sie ist durch § 33a Abs 1 S 5 EStG dahin entschieden, dass es im Ergebnis auch insoweit auf inländische Wertvorstellungen ankommt (wegen der Begründung im Einzelnen s Rn 134).
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