Rn. 35

Stand: EL 173 – ET: 06/2024

Die Einkünfte aus KapVerm, die unter § 32d Abs 1 EStG und § 43 Abs 5 EStG fallen, werden nur für Zwecke des EStG isoliert (§ 2 Abs 5b EStG). Für andere Rechtsbereiche wird die Schedulisierung des EStG nicht nachvollzogen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge