Rn. 164

Stand: EL 150 – ET: 04/2021

§ 93c Abs 4 S 1 AO erlaubt es ("kann" = Ermessen, § 5 AO) den (zuständigen) FinBeh zu ermitteln, ob die Träger der Sozialleistungen ihre Pflichten nach § 93c Abs 1 Nr 1, 2, 4 u Abs 3 AO erfüllt und den Inhalt des Datensatzes nach den Vorgaben des jeweiligen Steuergesetze bestimmt haben.

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