Rn. 1702

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Zuschüsse des ArbG, die "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" (die Ausführungen unter s Rn 1698 gelten entsprechend) zu den Aufwendungen des ArbN für die Internetnutzung gezahlt werden (zB monatliche Internet-Provider-Gebühren, aber auch die Anschaffung eines Modems oder eines ISDN-Anschlusses), können ebenfalls pauschaliert besteuert werden (§ 40 Abs 2 S 1 Nr 5 S 2 EStG). Gemeint sind damit Zuschüsse für den privaten Internetzugang des ArbN.

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