Rn. 2598v
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Schädlich für die Steuerfreiheit des Zuschusses war es, wenn FK für den Anteilserwerb eingesetzt wurde (zB FinBeh HH vom 24.07.2017, DStR 2017, 2389). Aus der Formulierung "Voraussetzung ist, dass …" im Einleitungssatz ergab sich, dass jeder noch so geringe FK-Einsatz schädlich war.
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