Rn. 2598l
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Die KapGes durfte nicht länger als 10 Jahre im HR seit dem Erwerb der Beteiligung eingetragen sein. Dieser Zeitpunkt ergibt sich aus dem HR Abteilung B und ist einfach nachprüfbar. Erwerb meint den Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums (s 2598j).
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