Rn. 2170

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Hier ist zu unterscheiden (auch s Rn 2156c):

 
Tatbestand Rechtsfolge
ArbN ist von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit Unter den Voraussetzungen des § 3 Nr 62 S 2, 3 EStG sind ArbG-Zuschüsse dafür steuerfrei. Für S 3 überschießende Zuschüsse ggf LSt-Pauschalierung nach § 40b Abs 1, 2 EStG möglich
ArbN ist nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ArbG-Zuschüsse sind nicht nach § 3 Nr 62 S 2, 3 EStG steuerfrei, ggf aber Pauschalversteuerung mit 20 % unter den Voraussetzungen des § 40b Abs 1, 2 EStG

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge