Rn. 2598g
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Diesen Fall behandelte BT-Drucks 18/3017, 37f nicht. Für Behandlung des Zuschusses originär als Einkünfte aus KapVerm, jedoch dann Steuerfreistellung durch § 3 Nr 71 EStG aF von Cölln, DStR 2016, 2560.
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