Rn. 1039

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Bei der LSt-Pauschalierung nach § 40a EStG bleiben die steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr 26 EStG sowohl für die Grenzen in § 40a EStG als auch für die Erhebung der LSt außer Betracht (R 40a.1 Abs 4 S 2 LStR 2023); dazu s BFH BStBl II 1994, 944.

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