Rn. 2237

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Bezieht ein StPfl neben seinem Grundgehalt zusätzlich nach § 3 Nr 64 EStG steuerfreie Auslandszulagen, sind seine WK regelmäßig zu dem Teil nicht abziehbar (§ 3c Abs 1 EStG), der dem Verhältnis der steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen entspricht (BFH BStBl II 1993, 450; BFH/NV 1996, 541). Einen solchen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang, den § 3c Abs 1 EStG fordert, verneinte jedoch BFH BFH/NV 1995, 505 betreffend einen zu Lehrgängen (unter 3 Monaten) abgeordneten Beamten. Der BFH gewährte dem Beamten den Abzug der Pkw-Kosten zu den Lehrgangsorten abzgl der ArbG-Erstattung. § 3c Abs 1 EStG stand hier auch dann nicht dem Abzug der Pkw-Kosten als WK entgegen, wenn der Lehrgangsbesuch wegen eines geplanten Auslandseinsatzes angeordnet wurde und für den Auslandseinsatz eine steuerfreie Auslandszulage nach § 3 Nr 64 EStG gezahlt wurde, weil der Lehrgangsbesuch als geschuldete Dienstleistung nach Ansicht des BFH den Auslandseinsatz verdrängte.

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