Rn. 1032b

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

 

Beispiel nach BFH vom 20.12.2017, III R 23/15, BStBl II 2019, 469; ebenso BFH vom 20.11.2018, VIII R 17/16, BStBl II 2019, 422):

 
Nebenberufliche Einnahmen EUR 1 200
Ausgaben EUR 4 062
Freibetrag damals (2012) EUR 2 100

Nach Ansicht des BFH aaO sind nur die den Freibetrag übersteigenden Ausgaben (= EUR 4 096 ./. EUR 2 100) = EUR 1 962 als WK/BA abziehbar. Der BFH begründet dies mit § 3c Abs 1 EStG; § 3 Nr 26 S 2 EStG sei im vorliegenden Fall nicht anwendbar, da hier die Einnahmen unterhalb des Freibetrags lagen. Allerdings weist der BFH auch darauf hin, dass hier wegen der die Einnahmen überschießenden Ausgaben die Einkünfteerzielungsabsicht zu prüfen sei (kritisch deswegen Heffinger, FR 2018, 567; zum Urteil s auch Heck/Leinenbach, NWB 25/2018, 1810). Zum selben Problem bei § 3 Nr 26a EStG s Rn 1063a.

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