Rn. 1682a

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Die ursprüngliche und jetzt rückwirkend geänderte Fassung (s Rn 1672) des § 3 Nr 45 S 1 EStG stellte nur die Vorteile der Privatnutzung betrieblicher "Personalcomputer" steuerfrei. Darunter waren in weiter Auslegung der Vorschrift auch Notebooks zu verstehen (glA Vosskuhl/Wenzel, NWB Nr 21/2009, 1575), sie umfasste auch das Zubehör (Netzteil, Bildschirm, Taschen usw), R 3.45 S 2 LStR 2023; Hechtner NWB 15/2012, 1216.

Die Begriffserweiterung ganz allgemein auf (jegliche)"Datenverarbeitungsgeräte" ist unter dem Gesichtspunkt der technischen Weiterentwicklung zu sehen. Der Gesetzgeber möchte damit nicht nur PC einbeziehen, sondern auch etwa Smartphones oder Tablet-PC (BT-Drucks 17/8867, 12; Hechtner NWB 15/2012, 1216; Nacke, NWB 21/2013, 1645). Dies ist zu begrüßen und beugt hoffentlich Streitigkeiten über die Auslegung vor. Die Vorschrift sollte damit technisch für die nächsten Jahre "gerüstet" sein. Nacke, NWB 21/2013, 1645 will auch MP3-Player und E-Book-Reader begünstigt sehen.

 

Rn. 1682b

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Eine Übersicht, welche Geräte begünstigt sind, bringt s Rn 1684a.

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