Rn. 949

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Der ArbG hat auf dem Lohnkonto (§ 4 LStDV) des ArbN die Entschädigungen für Verdienstausfall nach § 56 IfSG einzutragen (§ 41 Abs 1 S 4 EStG). In der elektronischen LSt-Bescheinigung sind diese Entschädigungen für Verdienstausfall zu vermerken (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 5 EStG).

 

Rn. 950–959

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

vorläufig frei

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