Rn. 1276
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
§ 3 Nr 36 EStG verlangt nicht, dass die Einnahmen aus der Pflegeleistung weitergeleitete Gelder aus der gesetzlichen bzw (S 2) privaten Pflegeversicherung oder aus Beihilfevorschriften sind. Der Hinweis auf das Pflegegeld bezieht sich nur auf die Höhe der Steuerfreiheit (s Rn 1277), nicht auf die Herkunft der Mittel (glA Bergkemper, FR 1996, 189, 192).
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