Rn. 948

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Der ArbG darf den LStJA nicht durchführen, wenn der ArbN im Ausgleichsjahr Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem IfSG bezogen hat (§ 42b Abs 1 S 3 Nr 4 EStG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge