Rn. 2224

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

§ 3 Nr 64 S 1 EStG betrifft ArbN, die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts (zB Bund, Länder, Gemeinden, s Rn 967) in einem Dienstverhältnis stehen und die dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen.

 

Rn. 2225

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Die Vorschrift differenziert nicht danach, ob die ArbN

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