Rn. 1981

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Die Zinsansprüche, die § 3 Nr 54 EStG befreit, müssen sich gegen den Bund oder die Länder richten. Dies lehnt sich an § 3a EStG aF an. Soweit Nachzahlungen stpfl sind, kann der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG in Frage kommen (BMF DB 1961, 1002).

 

Rn. 1982

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Richten sich die Entschädigungsansprüche etwa gegen Gemeinden, Gemeindeverbände oder privatwirtschaftliche Unternehmen, sind diese Zinsen demzufolge stpfl (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 54 EStG Rz 1).

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