D. Bö, Finanzierungsbeiträge von dritter Seite für Bundes- und Landtagskandidaten, FR 1983, 115;
Stübe, Die einkommensteuerliche Behandlung von Wahlkampfkosten anlässlich der Kandidatur für ein politisches Amt, FR 1994, 385;
Becker, Die unzulässigen Sonderzahlungen der Abgeordneten an Fraktionen und Partei – Reformvorschläge, ZParl 1996, 377;
Lohr, Die Besteuerung von Politikern, DStR 1997, 1230;
von Arnim, Das Abgeordneten-Statut des Europäischen Parlaments, DVBl 2003, 1176;
von Arnim, Stellungnahme zu den Auswirkungen des geplanten europäischen Abgeordnetenstatuts auf die Entschädigung und Altersversorgung deutscher Europaabgeordneter v 26.04.2004, im Internet unter www.hfv-speyer.de;
Mittag, Wegmarke für die Parlamentarisierung der EU – Die finanziellen Neuregelungen des europäischen Abgeordnetenstatuts, ZParl 2006, 713;
Waldhoff, Die steuerfreie Kostenpauschale der Abgeordneten, FR 2007, 225;
Re, Anmerkung zum BFH-Urteil v 11.09.2008, VI R 13/06, DB 2008, 2228;
Schneider, Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Vorlage an das BVerfG wegen gleichheitswidriger Begünstigung durch steuerfreie Abgeordnetenpauschale, HFR 2008, 1153;
Bode, Keine Vorlage an das BVerfG wegen angeblich gleichheitswidriger Begünstigung durch steuerfreie Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten, DStR 2008, 2014;
Desens, Steuerprivilegien für Abgeordnete verfassungsrechtlich nicht angreifbar?, DStR 2009, 727;
Paetsch, Keine Vorlage an das BVerfG wegen angeblich gleichheitswidriger Begünstigung durch steuerfreie Kostenpauschale der Landtagsabgeordneten, HFR 2009, 21;
von Arnim, Doppelalimentation von Europaabgeordneten, DÖV 2010, 195;
Rosenke, WK-Abzug bei Abgeordneten, EFG 2012, 1726.
Verwaltungsanweisungen:
R 22.9 EStR 2012; H 22.9 EStH 2019; R 3.12 LStR 2015; H 3.12 LStH 2020;
BMF v 04.07.2005, IV C 3 – S 2257a – 18/05 (Freiwilliges Altersversorgungssystem des Europäischen Parlaments für seine Mitglieder);
BMF vom 29.10.2010, BStBl I 2010, 1202 (Musterverfahren, vorläufige Steuerfestsetzungen, Abgeordnetenpauschale).
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