Rn. 698

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

Bei Fremdwährungsanleihen werden die laufenden Erträge in Fremdwährung am Tag des Zuflusses (s BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 247) in EUR umgerechnet.

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