Rn. 260

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

Semi- bzw teiltransparente inländische und ausländische Fonds sind solche, die nur die zur Vermeidung der Strafbesteuerung erforderlichen Angaben ermitteln und veröffentlichen. Sie erfüllen bestimmte Nachweis- und Veröffentlichungspflichten nicht, die sich zugunsten der Anleger auswirken (insbesondere steuerfreie thesaurierte Wertpapierveräußerungsgewinne, anrechenbare ausländische Steuern). Deshalb werden dem Anteilsscheininhaber zustehende Vergünstigungen nicht gewährt. Die Erträge sind in voller Höhe gemäß § 2 Abs 1 S 2 InvStG 2004 nach § 20 EStG stpfl. Es tritt keine Strafbesteuerung wie bei einem intransparenten Fonds ein (§ 5 Abs 1 S 2 InvStG 2004).

 

Rn. 261

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

vorläufig frei

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