Rn. 557

Stand: EL 143 – ET: 06/2020

Rentenschuld ist eine Grundschuld, bei der aus dem Grundstück eine bestimmte Geldsumme in regelmäßig wiederkehrenden Leistungen zu zahlen ist. Einnahmen aus Rentenschulden iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG sind die einzelnen Zinsanteile der Rentenzahlung, die an die Stelle des dinglichen Rechts getreten sind. Sie mindern das Rentenstammrecht nicht.

Wird die Rentenschuld durch Leistung der Ablösungssumme abgelöst, so stellt die Zahlung der Ablösungssumme Rückzahlung von Kapital dar und ist demnach kein steuerbarer Vorgang iSd § 20 EStG.

 

Rn. 558–559

Stand: EL 143 – ET: 06/2020

vorläufig frei

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