Rn. 121a
Stand: EL 159 – ET: 08/2022
Die nicht ernsthafte Beitreibung von seit Jahren ausstehenden Mieten spricht gegen Einkünfteerzielungsabsicht (FG Köln 7 K 1166/12, DStRE 2014, 67 rkr: nur Titel durch Klage erhalten, aber keine Zwangsvollstreckung und keine Kündigungen).
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