Rn. 104

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Großzügig ist die Rspr bei der Totalgewinnperiode bei luf Betrieben:

  • Bei einem sog Generationenbetrieb (zB Weingut) müsse man idR von einer Periode von mehr als einer Generation ausgehen (BFH BStBl II 2000, 674; 2003, 282; BFH IV R 38/13, BStBl II 2016, 765; BFH VI R 5/17, BStBl II 2019, 601) – Ausnahme vom Grundsatz der Individualbesteuerung, s BFH VI R 5/17, BStBl II 2019, 601 und Stöber, FR 2017, 801; s Rn 78b, 124ff)
  • bei luf Betrieben von oft mehr als 100 Jahren (BFH BStBl II 1985, 549; BFH IX R 9/06, BStBl II 2008, 515; BFH IV R 38/13, BStBl II 2016, 765: auch wenn Forstbetrieb zunächst unter Vorbehaltsnießbrauch an die nächste Generation übertragen wird). Bei einem Forstbetrieb ist die Totalgewinnperiode daher generationenübergreifend über den Zeitraum der durchschnittlichen oder bei Erwerb bereits hergestellter Baumbestände verbleibenden Umtriebszeit des darin vorherrschenden Baumbestands (BFH VI R 86/14, BStBl II 2017, 981) anzusehen. Ebenso BFH VI R 5/17 BStBl II 2019, 601, wenn (betreffend Pferdepension) der aktuell zu beurteilende StPfl infolge umfangreicher Investitionen die wirtschaftliche Grundlage des späteren Erfolgs in Form von positiven Einkünften beim unentgeltlichen Rechtsnachfolger gelegt hat, auch bei Übertragung des luF Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt); die Totalgewinnperiode ist dann ungeachtet der Entstehung zweier luf Betriebe für einen fiktiven konsolidierten Gesamtbetrieb zu erstellen.
  • Bei einem luf Betrieb, der schottische Hochlandrinder züchtet, geht FG Sa EFG 1998, 92 rkr von einer Zeit mit Anlaufverlusten von 8–10 Jahren, ggf auch mehr aus.
 

Rn. 104a

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

BFH VI R 5//17 BStBl II 2017, 981 bejaht auch dann Gewinnerzielungsabsicht, wenn ein StPfl, der durch den Erwerb eines Waldgrundstücks von ca 5 ha einen Forstbetrieb begründet und diesen durch Hinzuerwerbe auf 7,5 ha erweitert, wenn er ansonsten keine LuF betriebt, in der Zeit zwischen Erwerb und Veräußerung weder Bewirtschaftsungsmaßnahmen noch Holzeinschläge vornimmt und die auf die verbleibende Umtriebszeit verteilten jährlichen Gewinne EUR 500 nicht übersteigen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge