Rn. 359a
Stand: EL 159 – ET: 08/2022
Das BVerfG betont zum Thema "Verfassungsrecht und Rückwirkung belastender Gesetze" in st Rspr (BVerfGE 132, 302 mwN): Das grds Verbot rückwirkender belastender Gesetze beruht auf dem Prinzip der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes. Wenn der Gesetzgeber nachträglich belastend die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten. Zur Rückwirkung von Rspr-Änderungen des BFH s Hess, DStR 2021, 1905
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