Rn. 21

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

Selbstständig ist die Tätigkeit, wenn sie auf eigene Verantwortung (Gefahr) und auf eigene Rechnung ausgeübt wird (BFH BStBl II 1980, 303; 1988, 497; 1999, 534; 2002, 565; BFH/NV 2018, 497). Die Abgrenzung der selbstständigen Arbeit vor allem gegenüber der nicht selbstständigen Tätigkeit des § 19 EStG ist häufig schwierig. Eingehende Ausführungen hierzu unten s Rn 28ff. Eine natürliche Person kann teilweise selbstständig, teilweise nicht selbstständig tätig sein (BFH BStBl II 1991, 802).

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