Rn. 635

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

Bei Nichtfortführung der Buchwerte war auf den sich durch die Sacheinlage ergebenden Veräußerungsgewinn § 34 Abs 1 u 3 EStG anzuwenden, und zwar auch dann, wenn Zwischenwerte angesetzt wurden (vgl zur Rechtslage bei Einbringungen nach dem 31.12.2000 aber vor dem 01.01.2002 § 27 Abs 4c UmwStG). Nach § 20 Abs 5 S 2 UmwStG aF war der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG jedoch nur zu gewähren, wenn die KapGes das eingebrachte BV mit dem Teilwert ansetzte (vgl hierzu Korn, KÖSDI 1999, 12 091, 12 099).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge