Rn. 154

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Bei einer Schenkung handelt es sich um einen unentgeltlichen Erwerb unter Lebenden. Voraussetzung für die Unentgeltlichkeit ist, dass es sich um einen Rechtsträgerwechsel ohne Gegenleistung handelt (BFH vom 25.02.2009, IX R 26/08, BStBl II 2009, 658).

Aus diesem Grund stellt die Schenkung eines Anteils an einer KapGes mit Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten des Schenkers keine unentgeltliche Übertagung dar; in diesen Fällen liegt eine (teil-)entgeltliche Übertragung vor. Soweit Unentgeltlichkeit vorliegt, kommt § 17 Abs 1 S 4 EStG zur Anwendung. Es gilt die Fußstapfentheorie, bei welcher der Erwerber in die Rechtsstellung des Vorgängers eintritt. Dementsprechend sind die Anteile, auch wenn sie keine qualifizierte Beteiligung mehr darstellen, bei einer Veräußerung innerhalb der Fünfjahresfrist steuerverhaftet.

Bei einer gemischten Schenkung ist entsprechend in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen.

Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei einer Schenkung s Rn 99.

 

Rn. 155

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Eine Schenkung kann auch bei einem nur symbolischen Kaufpreis vorliegen. Bei der Übertragung eines wertlosen Anteils an einer KapGes ohne Entgelt (oder nur einem symbolischen Kaufpreis, beispielsweise EUR 1) kann regelmäßig eine Veräußerung angenommen werden, wenn die Übertragung zwischen fremden Dritten stattfindet. Jedoch hat diese Vermutung keine Grundlage für Verträge zwischen einander nahestehenden Personen; hier kann nicht unterstellt werden, dass Leistung und Gegenleistung unter kaufmännischen Gesichtspunkten ausgehandelt wurden.

Haben einander nahestehende Personen für die Übertragung von Anteilen nur einen symbolischen Kaufpreis vereinbart, kann eine Veräußerung folglich nur angenommen werden, wenn feststeht, dass der übertragene Anteil objektiv wertlos ist (BFH vom 08.04.2014, IX R 4/13, BFH/NV 2014, 1201). Dies erfordert im Regelfall eine Unternehmensbewertung. Nur so kann in der Praxis sichergestellt werden, dass beim Verkäufer eine Verlustrealisierung stattfindet.

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